AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen, Beilagen, elektronische Anzeigen und Banner in den print und/oder digitalen Publikationen (Stand Juli 2024)

1. Herausgeber
Herausgeber der Publikationen ist die cpm cpm communication presse marketing GmbH, Carl-Zeiss-Straße 5, 53340 Meckenheim, HRB 24687 (nachfolgend „Herausgeber“).

2. Vertragsgegenstand

2.1. Vertragsgegenstand ist die Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel in einer digitalen und/oder Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung (nachfolgend „Anzeigenauftrag“). Der Gegenstand eines jeden Anzeigenauftrages ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dem Auftragsformular sowie aus etwaigen zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibungen und Preislisten. Die AGB gelten für alle ab dem 01.10.2023 abgeschlossenen Verträge.

2.2. Die AGB gelten sinngemäß für Beilagenaufträge. Diese werden vom Herausgeber grundsätzlich erst nach Vorlage eines Musters angenommen. Beilagen sind gedruckte physikalische Werbeteile (print).

3. Auftragserteilung und Zustandekommen des Vertrags

3.1. Aufträge für Anzeigen bzw. Werbung können schriftlich, per E-Mail in Auftrag gegeben werden. Der Herausgeber haftet nicht für Übermittlungsfehler.

3.2. Der Vertrag kommt mit Bestätigung des Herausgebers (Auftragsbestätigung), spätestens mit Übersendung der Rechnung zustande.

3.3. Der Herausgeber kann Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe – im Rahmen eines Abschlusses nach sachgemäßem Ermessen ablehnen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt der Anzeigenaufträge gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, vom deutschen Werberat beanstandet wurde, wenn deren Veröffentlichung für den Herausgeber wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder Beilagen durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten.

4. Anzeigendarstellung

4.1. Anzeigen werden in bestimmten Nummern, Ausgaben oder an bestimmten Stellen der Publikation veröffentlicht, wenn dies schriftlich, per E-Mail, vereinbart wird. Rubrikenanzeigen werden grundsätzlich nur in der jeweiligen Rubrik veröffentlicht. Die Bestätigung einer bestimmten Platzierung bezieht sich jeweils auf die belegte Hauptausgabe. Soweit zu dieser Ausgabe Wechselseiten gehören, behält sich der Verlag hier eine andere Platzierung bzw. die Mitnahme an einem anderen Erscheinungstag vor. Sofern keine eindeutige Platzierung vereinbart ist, kann der Herausgeber die Platzierung frei bestimmen. Sollte eine Anzeige innerhalb einer bestellten Ausgabe nicht platziert werden können, kann der Herausgeber diese Anzeige zum gleichen Preis in einer Ausgabe mit gleichem oder größerem Verbreitungsgebiet veröffentlichen. Dies gilt nicht, wenn es für die Bestellung einer bestimmten Ausgabe einen objektiv nachvollziehbaren, dem Herausgeber bekannten Grund gab.

4.2. Anzeigen werden vom Herausgeber nach ihrem inhaltlichen Sinngehalt rubriziert. Wird eine Anzeige durch den Kunden durch eine hiervon abweichende Rubrik in Auftrag gegeben, so gilt dennoch der Preis, den die Anzeige bei korrekter Platzierung gekostet hätte. Ist der Preis, der vom Kunde gewünschten abweichenden Rubrik höher als der Preis bei korrekter Platzierung, so gilt der erhöhte Preis.

4.3. Sind keine Größen vereinbart oder vorgegeben, wird die Anzeige mit der für eine solche Anzeige üblichen Höhe abgedruckt. Weicht die Höhe einer angelieferten Vorlage von der bestellten Höhe im Auftrag ab, gilt das Maß der tatsächlich veröffentlichten Höhe.

4.4. Die Aufmachung und Kennzeichnung redaktionell gestalteter Anzeigen ist rechtzeitig vor Erscheinen mit dem Herausgeber abzustimmen. Der Herausgeber ist berechtigt, Anzeigen, die nicht als solche zu erkennen sind, deutlich mit dem Wort „Anzeige“ zu versehen. Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an redaktionellen Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen (Textteil-Anzeigen), sind grundsätzlich als „Anzeige“ gekennzeichnet.

5. Anzeigenschluss, Korrekturabzüge

5.1. Die Schlusstermine für Druckunterlagen und digitale Vorlagen (= Anzeigenschluss) sind den jeweils gültigen Preislisten des Herausgebers für den jeweiligen Publikationstyp zu entnehmen. Für die rechtzeitige Lieferung fehlerfreier Unterlagen oder der Beilagen ist der Kunde verantwortlich. Der Herausgeber macht in den jeweiligen Preislisten (Mediadaten) technische Angaben zu den Publikationen sowohl zu print, als auch zu digitalen Anzeigenvorlagen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert der Herausgeber unverzüglich Ersatz an. Der Herausgeber gewährleistet die für die belegte Ausgabe übliche Druck- und Wiedergabequalität im Rahmen der durch die Vorlagen gegebenen Möglichkeiten, soweit die Anzeigenvorlagen den in den Preislisten (Mediadaten) genannten technischen Angaben entsprechen. Vorlagen werden nur auf schriftliche Anforderung an den Kunden zurückgesandt, andernfalls gehen sie in das Eigentum des Herausgebers über. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet sechs Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige.

5.2. Korrekturabzüge auf Papier, digital und auf anderen Materialien werden nur auf Aufforderung durch den Kunden und nur für den Fall, vor Veröffentlichung, zur Verfügung gestellt, wenn der Kunde den Herausgeber für Um- oder Neugestaltung beauftragt hat. Dabei trägt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit der verbesserten Korrekturabzüge, andernfalls gilt die Genehmigung zum Druck bzw. zur Veröffentlichung als erteilt. Sollte der Kunde nach Übermittlung des ersten Korrekturabzuges Änderungen verlangen, die nicht auf einer Abweichung des Korrekturabzugs vom Auftrag beruhen, wird der Herausgeber dem Kunden für die Erstellung und Lieferung eines zweiten Korrekturabzuges einen Pauschalbetrag in Höhe von 50,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen, Aufdrucke oder Zeichnungen sowie für vom Kunden gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt im Übrigen der Kunde.

5.3 Der Kunde verantwortet die fristgerechte zur Verfügungstellung des Anzeigenmaterials in veröffentlichungsfähigem Zustand. Können Druckunterlagen nicht fristgerecht zur Verfügung gestellt werden, so ist der Herausgeber berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes den gebuchten Anzeigenplatz anderweitig zu befüllen. In diesem Falle hat der Kunde keinen Anspruch auf Minderung der Anzeigenkosten. Etwaige Kosten die zur Vervollständigung des Gesamtbildes des Druckerzeugnisses entstehen, gehen zu Lasten des Kundens.

6. Veröffentlichungstermine

Die in den Preislisten (Mediadaten) für den jeweiligen Publikationstyp ausgewiesenen Anzeigen- und Erscheinungstermine sind für den Herausgeber unverbindlich. Dem Herausgeber steht es frei, die Anzeigen- und Erscheinungstermine (auch bei Sonderveröffentlichungen) kurzfristig dem Produktionsablauf entsprechend anzupassen.

7. Vergütung, Stornierung oder Verschiebung

7.1. Der Kunde schuldet die für die jeweilige Anzeige vereinbarte
Vergütung.

7.2. Sind keine Größen vereinbart oder vorgegeben, wird die Anzeige mit der für eine solche Anzeige üblichen Höhe berechnet. Weicht bei einer angelieferten Vorlage die veröffentlichte Höhe von der bestellten Höhe im Auftrag ab, gilt das Maß der in Abdruck gebrachten tatsächlichen Höhe.

7.3. Bei der Beauftragung von Anzeigen unter der für die jeweilige Rubrik geltenden Mindestgröße wird der Preis für die jeweilige Mindestgröße berechnet.

7.4. Der Kunde kann den Auftrag jederzeit stornieren. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Bei einer Stornierung des Auftrags bis zu sechs Wochen vor Anzeigenerscheinung entstehen keinerlei Bearbeitungsgebühren; bis zu vier Wochen vor Anzeigenerscheinung werden 50 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt; danach erhebt der Herausgeber die volle Vergütung.

7.5 Wünsch der Kunde eine Verschiebung seiner beauftragten Anzeige, so wird dieser Umbuchungsaufwand mit 25% der Auftragskosten in Rechnung gestellt.

8. Rechnungsstellung, Abrechnung

8.1. Der Herausgeber stellt eine Rechnung aus, und schickt Rechnung und Belegexemplar (print oder digital) an den Kunden. Auf Wunsch und nach Absprache kann ein gesonderter Anzeigenbeleg übermittelt werden.

8.2. Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig und ohne Abzug zu bezahlen. Sollte der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen, so befindet sich dieser gem. § 286 BGB im Zahlungsverzug. Ab Fälligkeit werden Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 BGB berechnet. Der Herausgeber kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Herausgeber berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen, abweichend von einem ursprünglich vereinbarten Zahlungsziel, von der Vorauszahlung des Anzeigenentgelts und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

8.3. Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und nicht bestritten sind.

9. Gewährleistung

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9.1. Reklamationen müssen vom Kunden bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Nicht offensichtliche Mängel muss der Kunde spätestens ein Jahr nach Veröffentlichung der Anzeige reklamieren. Bei fehlerhaftem Abdruck einer Anzeige, trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Druckunterlagen und rechtzeitiger Reklamation, kann der Kunde den Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige verlangen. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlos- sen, wenn dies für den Herausgeber mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt der Herausgeber eine ihm gesetzte angemessene Frist verstreichen, verweigert er die Nacherfüllung, ist die Nacherfüllung dem Herausgeber nicht zumutbar oder schlägt sie fehl, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß geltend zu machen, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.

9.2. Gewährleistungsansprüche verjähren zwölf Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige.

10.Urheberrechte, Kennzeichenrechte sowie sonstige gesetzliche Vorgaben

Der Kunde ist für den rechtlichen Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige verantwortlich und stellt sicher, dass die Inhalte insbesondere Texte, Bilder und Grafiken keine Rechte Dritter, insb. Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte verletzen. Er stellt den Herausgeber von allen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung der Anzeige frei, einschließlich der angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung. Der Herausgeber ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Anzeigenauftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt.

11. Haftung

11.1. Der Herausgeber haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, unbegrenzt. Ebenso haftet er unbegrenzt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.2. Liegen die unter Ziffer 12.1 genannten Voraussetzungen nicht vor, haftet der Herausgeber – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich somit um Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde.

11.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für etwaige Ansprüche wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder eine durch den Herausgeber zugesicherten Eigenschaft der zu erbringenden Leistungen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leiten- den Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

12. Datenschutz

Der Herausgeber erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten des Kunden und für diesen tätige Mitarbeiter zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den geltenden jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Der Herausgeber nutzt die Daten überdies, um dem Kunden und den für ihn tätigen Mitarbeitern Informationen über eigene Angebote und Produkte zuzusenden. Der Kunde und seine Mitarbeiter sind berechtigt, der werblichen Nutzung Ihrer Daten jederzeit gegenüber dem Herausgeber zu widersprechen.

13. Allgemeine Bestimmungen

13.1. Gerichtsstand für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Herausgebers, wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Der Herausgeber ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht- Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

13.2. Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.3. Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Herausgebers abtreten.

13.4. Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

13.5. Ist eine Bestimmung dieses Vertrages, dieser AGB, Leistungsbeschreibung und/oder Preisliste ganz oder teilweise un- wirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.