AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmer/innen von Kongressen und Fachtagungen (Stand Juli 2024)

  1. Veranstalter / Veranstaltungsort

Veranstalter der Kongresse und Fachtagungen ist (im Folgenden: Veranstalter) die cpm communication presse marketing GmbH, Carl-Zeiss-Straße 5, 53340 Meckenheim, HRB 24687. Der Veranstalter, der Veranstaltungsort sowie der Veranstaltungszeitpunkt ergeben sich aus dem Anmeldeformular.

  1. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Teilnahmebedingungen (AGB), dem Auftragsformular und den dort genannten Gebühren sowie aus etwaigen zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibungen.

  1. Anmeldung und Zustandekommen des Vertrags

3.1           Die Anmeldung des Teilnehmers/ der Teilnehmerin (im Folgenden: Teilnehmer) erfolgt durch Zustellung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars vor Beginn der Veranstaltung per Brief, E‐Mail oder online Anmeldung.

3.1.          Der Vertrag kommt mit Bestätigung des Veranstalters (Auftragsbestätigung), spätestens mit Übersendung der Rechnung zustande.

  1. Leistungen des Veranstalters

4.1           Die Leistungen des Veranstalters beinhalten neben den Vorträgen der Referenten und Referentinnen (in Folgenden: Referenten) ebenfalls die Tagungsunterlagen sowie die Verpflegung der Teilnehmer. Übernachtungen im jeweiligen Tagungshotel sind in der Teilnehmergebühr und damit in den Leistungen des Veranstalters nicht enthalten, es sei denn, es ist ein ausdrücklicher Hinweis in der Leistungsbeschreibung enthalten.

4.2           Das gewerbsmäßige Fotografieren, Zeichnen und Filmen (im Folgenden: Bilder) innerhalb des Veranstaltungsgeländes bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Der Teilnehmer überträgt dem Veranstalter bzw. den jeweiligen Pressemedien das Nutzungs‐ und Verwertungsrecht an den Bildern. Das Bildmaterial wird für die Presseberichtserstattungen, zur Dokumentation der Veranstaltung und zur Eigenwerbung des Veranstalters verwendet.

4.3           Der Veranstalter übt das Hausrecht im Veranstaltungsgelände aus. Er kann eine Hausordnung erlassen.

  1. Änderungen Referentenauswahl / Programm / Nachbesserung

5.1.          Der Veranstalter behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendig werdende Änderungen des Veranstaltungsprogramms, des Veranstaltungszeitpunktes sowie des Veranstaltungsortes unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Vandalismus, Terrorandrohung, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als sieben Kalendertage vor der Veranstaltung. Die Mindesteilnehmerzahl beträgt 50 Personen. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise‐ und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens des Veranstalters. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.

5.2.          Kann auf Grund behördlicher Anordnung oder Gründe höherer Gewalt (z. Bsp. Katastrophen, Pandemie oder Terror) ein Seminar oder ein Kongress nicht am angekündigten Ort oder Zeitpunkt stattfinden, hat der Veranstalter das Recht der Nachbesserung bzw. ‐lieferung an einem anderen Ort zu einem anderen Zeitpunkt. Aus einer solchen durch den Veranstalter nicht schuldhaft zu verantwortenden Verschiebung ergibt sich kein Recht der außerordentlichen Kündigung oder Minimierung der Verpflichtungen des Auftragsgebers. Sollte wegen anhaltender Störung ein neuer Termin für das Seminar oder den Kongress in angemessener Zeit unmöglich sein, behält sich der Veranstalter vor die Nachbesserung auch online zu erbringen.

  1. Teilnahmegebühr und Stornierung von Anmeldungen durch die Teilnehmer

6.1.          Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (USt.), mit Ausnahme explizit hiervon ausgenommener Veranstaltungsangebote. Die Teilnehmer sind zur Entrichtung der vereinbarten Teilnahmegebühr verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn sie die Veranstaltung nicht besuchen – gleich, ob die Säumnis mit oder ohne ihr Verschulden herbeigeführt wurde. Die Teilnahmegebühr ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung vollständig an den Veranstalter zu entrichten, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart worden ist. Sollten die Teilnehmer ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen, so befinden sich diese gem. § 286 BGB im Zahlungsverzug. Ab Fälligkeit werden Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 BGB berechnet.

6.2.          Bei einer Stornierung bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr zzgl. USt., danach die volle Teilnahmegebühr zzgl. USt. fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer derselben Institution gestellt. Für diese Umbuchungen fallen keine Gebühren an. Der Ersatzteilnehmer muss spätestens zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter schriftlich unter Benennung der folgenden Daten (Titel, Name, Vorname, Dienstgrad, Firma / Behörde / Dienststelle / ggf. neue Rechnungsanschrift inkl. Mailadresse) angezeigt werden.

6.3.          Haben die Teilnehmer von dem Veranstalter einen Rabatt eingeräumt bekommen, so gilt dieser Rabatt nur für die Vertragsdurchführung. Sollten die Teilnehmer eine Veranstaltung stornieren, so berechnen sich die Stornogebühren nach der vollen Veranstaltungsgebühr.

  1. Haftung

7.1.          Der Veranstalter haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ihn verursacht werden, unbegrenzt. Ebenso haftet er unbegrenzt für Schäden aus seiner schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.2.          Liegen die unter Ziffer 8.1. genannten Voraussetzungen nicht vor, haftet der Veranstalter – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich somit um Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde.

7.3.          Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für etwaige Ansprüche wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder einer vom Veranstalter zugesicherten Eigenschaft der zu erbringenden Leistungen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

7.4.          Es wird keinerlei Haftung durch den Veranstalter für persönliche mitgerbachte Gegenstände / Kleidungsstücke übernommen.

Die persönlichen Sachen obliegen der eigenen Sorgfaltspflicht der Teilnehmer.

7.5.          Der Veranstalter haftet nicht für Einschränkungen räumlicher oder zeitlicher Art oder in Fällen einer gänzlichen Absage durch höhere Gewalt, Vandalismus, Terrorandrohungen / Terror, sowie durch unvorhersehbare technische und menschliche Katastrophen.

7.6.          Ein Haftungsausschluss gilt auch in alle Fällen von Einschränkungen des Vertragsgegenstandes, die durch polizeiliche oder behördliche Anweisungen zustande‐kommen.

  1. Datenschutz

Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten der Teilnehmer zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben und zur weiterführenden Information hinsichtlich der zu besuchenden Veranstaltung.

  1. Veranstaltungsunterlagen

9.1.          Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Den Teilnehmern wird ausschließlich ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist Teilnehmern und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

9.2.          Die Vortragsinhalte und Veranstaltungsunterlagen werden von qualifizierten Referenten vorbereitet und durchgeführt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Aktualität, die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Vortragsinhalte und Veranstaltungsunterlagen.

9.3.          Der Veranstalter haftet nicht für erhaltene Informationen, deren Anwendbarkeit sowie für etwaige Ratschläge der Referenten.

9.4.          Vortragsunterlagen, die durch den entsprechenden Referenten zur Weitergabe freigegeben werden, können durch den Veranstalter mittels Downloadlink den Teilnehmern der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden. Der Veranstalter haftet nicht für systemische Blockaden, die eine Zustellung des Download-Links an den Teilnehmer verhindern.

  1. Allgemeine Bestimmungen

10.1.        Der Veranstalter ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen oder Teile hiervon durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen.

10.2.        Gerichtsstand für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters, wenn der Teilnehmer eine Behörde oder Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, den Teilnehmer an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht‐ Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

10.3         Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.4.        Der Erfüllungsort, bei einem Vertragsabschluss unter Kaufleuten oder mit Behörden, ist der Sitz des Veranstalters.

10.5.        Die Teilnehmer dürfen Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters abtreten.

10.6.        Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

10.7.        Ist eine Bestimmung dieses Vertrages, dieser AGB, Leistungsbeschreibung und/oder Preisliste ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsbelehrung:

Die Teilnehmer (also privat zahlende Personen, nicht Firmen‐ oder Behördenvertreter) haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen die Teilnehmer der cpm Communication Presse Marketing GmbH, Carl-Zeiss-Straße 5, 53340 Meckenheim, E‐Mail: [email protected] mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung über ihren Entschluss, diesen

Vertrag zu widerrufen informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Teilnehmer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs:

Wenn die Teilnehmer diesen Vertrag widerrufen, hat der Veranstalter alle Zahlungen, die er von den Teilnehmern erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei dem Veranstalter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Veranstalter dasselbe Zahlungsmittel, das die Teilnehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit den Teilnehmern wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden den Teilnehmern wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben die Teilnehmer verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben die Teilnehmer dem Veranstalter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Teilnehmer den Veranstalter von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.